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3Mose 27: Stornierungsgebühren

Gott nimmt die Gelübde der Menschen ernst. Gleichzeitig räumt er in diesem Kapitel (3Mose 27) auch die Möglichkeit ein, Entscheidungen zu revidieren. Allerdings erhebt Gott bei der Rücknahme eines Gelübdes auch eine gewisse „Stornierungsgebühr“ und tritt auf diese Weise der Gefahr entgegen, dass wir leichtfertig Versprechungen machen: „Wenn du vor Gott ein Gelübde abgelegt hast, dann zögere nicht, es zu erfüllen! Menschen, die leichtfertige Versprechungen machen, gefallen Gott nicht – darum tu, was du ihm geschworen hast! Besser du versprichst gar nichts, als dass du ein Versprechen nicht hältst!“ (Prediger 5, 3-4)

Autor: Andreas Klotz

Baujahr 1961, seitdem ziemlich viel in Deutschland herumgekommen, glücklich verheiratet und Familienvater, seit 2015 Generalsekretär des Bibellesebundes.

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