Richter 21 gibt die Spannung wieder, in der eine Gesellschaft oder Gemeinde steht, die einerseits die Moralgesetze nicht preisgeben und ihren Prinzipien treu bleiben will, die andererseits eine konsequente Bestrafung nicht umsetzen kann, ohne damit gleichzeitig die Gesamtheit zu schädigen. Wie kann man Kompromissbereitschaft mit dem Ziel der Schadensbegrenzung ermöglichen, ohne vor dem Unrecht zu kapitulieren?
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