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Römer 4, 13-25: Der Glaube an das Unglaubliche

„Das ist geschrieben … um unseretwillen, welchen es zugerechnet werden soll, wenn wir glauben…“ Röm. 4,24

Paulus argumentiert für die Glaubensgerechtigkeit. Diese muss aus Gnade – also ohne Verdienst und Eigenleistung des Menschen sein – sonst wäre sie nicht „fest“ für alle Nachkommen Abrahams (V. 16). Das leuchtet ein: Wenn Gottes Gerechtigkeit für die Menschen an deren Leistung hängt – und sei es nur zu 1%, so wäre das eine unsichere Sache. Menschen sind fehlbar, Sünder, „keiner – nicht einer“ (Kap. 3,10) würde den Maßstab Gottes erreichen. Also muss es ganz „allein“ auf Gottes Seite liegen: Aus Gnade! Und die kommt zu uns durch den Glauben, durch den wir diese ergreifen.

Dieser rechtfertigende Glaube ist im Kern Auferstehungsglaube. Er glaubt das Unmögliche, wo nichts zu hoffen und zu erwarten ist – wie bei Abraham. Er glaubte dem Versprechen Gottes, einen Sohn zu bekommen – sogar, dass Gott seinen Sohn Isaak von den Toten lebendig machen könne (V. 17)! Er glaubte gegen die jahrzehnte lange Unfruchtbarkeit seiner Frau, gegen sein eigenes Alter (100 Jahre). Er glaubte das Unglaubliche, das ihm Gott versprochen hatte. Er wusste, was Gott verspricht, das kann er auch tun! (V. 21)

Diesen Glauben haben auch die Römer (V. 24) – wenn sie an Jesus glauben. An den Jesus, den Gott von den Toten auferweckt hat.

Autor: Volker Heckl

Theologischer Referent und Pastor der EG, Jahrgang 1951, verheiratet mit Bertine, Vater von vier erwachsenen Kindern, liebt Geschichte und Heilsgeschichte, Geschichten und Kindergeschichten

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